Was ist ein §-70-Kurs?

Dr. Andrea Augustin
Diplom-Psychologe


Führerschein wieder bekommen

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Nach der MPU kann manchmal ein §-70-Kurs angeordnet werden. In diesem Fall steht im Gutachten, dass es Eignungsmängel gibt, die aber durch eine Nachschulung behoben werden können. Geregelt sind diese Kurse im § 70 der Fahreignungs-Verordnung (FeV). Wenn Sie dann einen solchen Kurs besuchen, können Sie den Führerschein zurückerhalten. Vereinfacht gesagt lässt sich das so erklären: Sie haben den Gutachter nicht völlig überzeugt, aber Ihre „Mängel“ waren auch nicht so gravierend, dass Sie durch die MPU gefallen sind. Daher fordert der Gutachter Sie auf, einen solchen Nachschulungskurs zu absolvieren. Meist ist dies bei Alkoholdelikten der Fall und dann lernen Sie in diesem Nachschulungskurs beispielsweise Strategien zum Umgang mit Alkohol, um in Zukunft nicht mehr im Verkehr auffällig zu werden. Diese § 70-Kurse sind also keine MPU-Vorbereitung, sondern eine Art Nachschulung.

Manchmal werden diese Kurse auch als Rechtsfolgekurse bezeichnet und diese sind in Art und Umfang an gewisse Vorgaben gebunden und müssen genehmigt/ zertifiziert werden. Die Anbieter von solchen Nachschulungskursen müssen von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) begutachtet werden und weil das ein teurer Prozess ist, bei dem immer wieder Gebühren anfallen, werden diese § 70-Kurse fast nur von den großen Prüfgesellschaften (also TÜV, Dekra, AFN usw.) angeboten.

Übrigens ist das auch der Grund, weshalb ich nicht auf dem Informationsblatt der Führerscheinstelle, welches Sie vielleicht von Ihrer Behörde erhalten haben, gelistet bin. Dort sind nur die großen Begutachtungsstellen und Institutionen genannt, die §-70-Kurse anbieten. „Kleine“ Verkehrspsychologen mit eigener Praxis oder eigener Niederlassung werden dort leider nicht erwähnt.

Für niedergelassene Verkehrspsychologen „lohnt“ sich die Zulassung für diese Nachschulungskurse aber nicht, da die Kurse auch nur sehr selten nachgefragt werden. In meiner Zeit bei der Dekra habe ich beispielsweise ca. 350 Personen auf die MPU vorbereitet, aber nur einmal einen solchen Nachschulungskurs nach § 70 durchgeführt, der gerade mal mit vier Personen besetzt war. In meiner Ausbildung bei der Dekra habe ich zwar die Qualifikation für die Durchführung solcher § 70 Kurse (bei der Dekra IFT genannt) erworben, aber diese Zulassung gilt nur bei der Dekra. In meiner eigenen Praxis kann ich diese Nachschulungen daher nicht anbieten, kann Sie jedoch, wenn Sie nach einer MPU einen solchen §-70-Kurs absolvieren müssen, an die Ansprechpartner der großen Prüfgesellschaften vermitteln, bei denen Sie den Kurs ableisten können.